Subwoofer fand neuen Besitzer

Kennzeichen entwendet

BAMBERG. Beide amtliche Kennzeichen, BA-FK 2206, im Wert von 40 Euro wurden von Sonntag- bis Mittwochnachmittag von einem am Kunigundendamm geparkten BMW von Unbekannten entwendet.

Subwoofer fand neuen Besitzer

BAMBERG. Aus der Kabine eines Sonnenstudios am Marienplatz entwendete ein Unbekannter am Mittwochmorgen einen Subwoofer im Wert von 200 Euro.

Beifahrertür verkratzt

BAMBERG. Auf dem Parkplatz der Spielothek Merkur am Laubanger wurde am Mittwoch, zwischen 17 Uhr und 18:35 Uhr, die Beifahrertür eines geparkten schwarzen Renault Twingo von Unbekannten verkratzt. Der angerichtete Sachschaden beziffert sich auf 1000 Euro. Zeugenhinweise zum Sachbeschädiger erbittet die Polizei, unter Tel. 0951/9129-210.

Unfallfluchten

Zeugen zu den Unfallfluchten werden gebeten, sich bei der Polizei, Tel. 0951/9129-210, zu melden.

  • BAMBERG. Vermutlich beim Wenden oder Rangieren fuhr am Mittwoch ein unbekannter Fahrzeuglenker in der Hauptsmoorstraße gegen einen geparkten schwarzen VW Passat und hinterließ Sachschaden in Höhe von ca. 3000 Euro. Ohne sich darum zu kümmern, entfernte sich der Unfallverursacher anschließend unerlaubt. Das Verursacherfahrzeug war gelb und muss ebenfalls einen erheblichen Schaden aufweisen.
  • In der Breitäckerstraße stieß ein unbekannter Fahrzeuglenker in der Zeit von Dienstagnacht bis Mittwochmittag gegen einen geparkten schwarzen Renault und fuhr anschließend weiter, ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von ca. 1300 Euro zu kümmern.
  • Auf dem Besucherparkplatz vom Klinikum am Michelsberg wurde am Mittwoch, zwischen 8 Uhr und 13 Uhr, ein schwarzer Fiat 500 von einem Unbekannten angefahren. Der Unfallverursacher flüchtete und hinterließ Sachschaden in Höhe von 1000 Euro.
  • Kennzeichen wurde notiert
    BAMBERG.
    In der Hauptsmoorstraße wurde am Mittwochmittag ein Citroen-Fahrer beobachtet, als dieser beim Ein- und Ausparken mit dem Heck gegen die Front eines hinter ihm geparkten BMW stieß und Schaden in Höhe von 1000 Euro zurück ließ. Da die aufmerksamen Zeugen das Kennzeichen notiert hatten, wird nun gegen den oder die Fahrerin wegen Unfallflucht ermittelt.

Radler in falscher Richtung unterwegs

BAMBERG. Ein BMW-Fahrer fuhr am Dienstagnachmittag aus einem Grundstück in der Nürnberger Straße aus. Zur gleichen Zeit befuhr ein Radfahrer den Gehweg der Nürnberger Straße in falscher Richtung stadteinwärts. Als der Radler den Pkw sah, erschrak dieser, stürzte und verletzte sich dabei leicht. Zu einem Kontakt zwischen den beiden Fahrzeugen kam es nicht.

2 Gedanken zu „Subwoofer fand neuen Besitzer

  1. Zu „Radler in falscher Richtung unterwegs“:

    Ob in der richtigen oder falschen Richtung: Auf einem Gehweg hat ein Radfahrer, wenn er das zehnte Lebensjahr erreicht hat, nichts zu suchen – es sei denn, die Benutzung wäre ausdrücklich erlaubt.

    Dennoch wäre anzumerken: Die weitaus meisten Gehwegradler – Ausnahmen gibt es leider auch hier – scheuen vor dem Autoverkehr zurück, weil es immer wieder Kfz-Lenker gibt, welche die einfachsten Regeln nicht beherrschen (wollen) und die Radfahrer gefährlich überholen, abdrängen und / oder ausbremsen. Es wäre dringendst an der Zeit, die Ordnungs- und Verkehrsbehörden widmeten sich diesem Thema und richteten auch ihre Verkehrserziehung in dieser Richtung neu aus.

    Was aber, wenn der Radfahrer auf dem Gehweg noch keine zehn Jahre alt ist?

    Was, wenn jemand mit Tretroller, Inlinern oder einfach zügig bis schnell laufend zu Fuß unterwegs ist?

    Leider mißachten immer wieder Kraftfahrer, die aus schwer einsehbaren Grundstücksausfahrten kommen, den Vorrang der (legal) den Gehweg nutzenden Menschen. Es gibt offensichtlich, zwar nicht die Mehrheit, eine relevante Anzahl Führerscheinbesitzer, die meinen, mit dem Erwerb ihrer Fahrerlaubnis den Vorrang vor allem, was ohne Motor unterwegs ist, erlangt zu haben.

    • Die eingangs erwähnten Ausnahmen sollen die Minderheit bezeichnen, welche nicht aus Angst vor Kraftfahrzeugen auf den Gehweg ausweicht und sich dort aber vorsichtig und rücksichtsvoll verhält (verboten bleibt es dennoch), sondern rücksichtslos Fußgänger verschreckt und gefährdet und damit den Ruf der Radfahrer ruiniert. Die Vertreter der Autolobby, die bis in die zuständigen Behörden zahlreich vertreten sind, greifen derartige Vorkommnisse liebend gern auf, um davon abzulenken, daß ihre Klientel für nahezu alle schweren Verkehrsunfälle verantwortlich ist.

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